Zweck des Fonds
Ende 1999 ist die bekannte langjährige Berner Jugendanwältin Frau Dr. Marie Boehlen im 89. Altersjahr verstorben. Frau Boehlen war jahrzehntelang Mitglied der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege und setzte sich mit viel Engagement und grossem Sachverstand für die Entwicklung des Jugendstrafrechts in der Schweiz ein. Ihr Kommentar zum Schweizerischen Jugendstrafrecht, der 1975 erschienen war, ist noch heute ein massgebendes Standardwerk in diesem Bereich. Ihre Verbundenheit zu unserer Vereinigung und zum Jugendstrafrecht dokumentierte sie mit einem namhaften Legat eindrücklich.
Förderungsberechtigte
Das Legat ist mit der Auflage verbunden, den Betrag für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts, vor allem für Auslagen und Publikationsbeiträge zu verwenden.
Gesuch einreichen
Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Richten Sie Ihr Gesuch schriftlich an den Vorstand der SVJ. Beschreiben Sie darin Ihr Projekt, den beantragten Betrag und den geplanten Verwendungszweck.