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SVJ

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Schweizerisches Jugendstrafrecht

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Die Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege

Die Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege wurde 1931 durch Praktiker des Jugendstrafrechtes zum Zweck des gegenseitigen Informationsaustausches und zur Förderung der beruflichen Tätigkeiten gegründet. Heute repräsentiert der etwa 200 Einzel- und Kollektivmitglieder umfassende Fachverband alle in der Jugendstrafrechtspflege engagierten Berufsgruppen, insbesondere Jugendrichter und Jugendrichterinnen, Jugendanwälte und Jugendanwältinnen, Leiterinnen und Leiter von sozialpädagogischen Institutionen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Wichtig ist für die Vereinigung, dass ihr Mitglieder aus der ganzen Schweiz angehören, damit die Vielfalt unseres Landes, welche sich auch in der Jugendstrafrechtspflege widerspiegelt, so zum Ausdruck kommt. Entsprechend setzt sich der Vorstand zusammen, der aus insgesamt 11 Mitgliedern besteht. Jugendanwälte, Jugendgerichtspräsidentinnen, Sozialarbeiter, Heimleiterinnen kommen aus verschiedenen Kantonen und aus verschiedenen Landesteilen. Diese Zusammensetzung ermöglicht es, die Entscheide des Vorstandes möglichst breit abzustützen.