Wohnsitzprinzip gemäss Art. 372 StGB - Legitimation eines jugendlichen Beschuldigten und der gesetzlichen Vertreterin des Beschuldigten zur Anrufung des Entscheides des Bundesrates bei einem interkantonalen Gerichtsstandskonflikts - Art. 372 StGB ist keine zwingende Gerichststandsvorschrift. Aus triftigen Gründen kann von Art. 372 StGB abgewichen werden.